Titel

Unterstützungsrichtlinien

Unterstützungsleistungen der Kohler-Friederich-Stiftung werden gemäss nachfolgenden Richtlinien ausgerichtet:

Sämtliche Unterstützungsleistungen müssen sich nach dem Stiftungszweck richten.

Unterstützungsleitungen müssen sind Kindern (bis zum vollendeten 14. Altersjahr) und Jugendlichen (bis zum vollendeten 21. Altersjahr) zukommen. Unterstützungsleistungen werden unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion oder Nationalität ausgerichtet.

Destinatäre haben vor Erhalt einer Zuwendung zu bestätigen, dass dieselbe ungeschmälert und vollumfänglich einem Empfänger entsprechend dem Stiftungszweck zu kommt, ohne Abzug von Vermittlungs-, Administrations- oder ähnlichen Kosten.

Zuwendungen werden freiwillig, allenfalls mehrmalig, aber ohne Rechtsanspruch der Destinatäre geleitet. Besondere vertragliche Regelungen bleiben vorbehalten.

Zuwendungen sind betragsmässig nach unten nicht limitiert, werden aber so ausgerichtet, dass eine gewisse Nachhaltigkeit erwartet werden darf.

Die Stiftung kann Direktunterstützungen leisten oder bestehende, bewährte oder anerkannte Institutionen, Projekte oder Stiftungen mit gleichen oder ähnlichen Zwecken und Zielen unterstützen.

Direktunterstützungen sind Leistungen an Destinatäre, die diesen unmittelbar zukommen. Bei Minderjährige wird ein Garant ausgewählt.

Der Stiftungsrat achtet auf eine möglich gleichmässige Berücksichtigung der verschiedenen Teilzwecke.

 

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KOHLER-FRIEDERICH-STIFTUNG

Brunnenstrasse 27
Postfach
8610 Uster

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Fax: 0041 (0) 44 944 90 81
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